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Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Potsdamer Kabarett Obelisk e.V.             

​

1. Geltungsbereich

1.1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem Potsdamer Kabarett Obelisk e.V. (im Folgenden Kabarett genannt) und Ihren Besuchern und sind Bestandteil des Vertrages zwischen ihnen. 
 

1.2. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Veranstaltungen des Kabaretts bzw. fuer Gemeinschaftsveranstaltungen mit anderen Partnern. Insoweit gelten sie ausschließlich. Sie gelten nicht für Veranstaltungen Dritter in den Räumen des Kabaretts.   

 

2. Öffnungszeiten

2.1. Die Kartenkasse des Kabaretts hat immer 2 Stunden vor Veranstaltungsbeginn bis zum Veranstaltungsbeginn geöffnet laut gültigem Spielplan. 
 

2.2. An Spielfreien Tagen kein Kartenverkauf.
 

3. Eintrittspreise

Für die Veranstaltungen des Kabaretts gibt es verschiedene Preise.

Die Zuordnung einer Veranstaltung zu den einzelnen Preisen, Sonderpreisen etc. wird in den Publikationen des Kabaretts bekannt gegeben. Ermäßigungen, Rabatte, Boni o.ä. werden ausschließlich durch das Kabarett gewährt. Es kann immer nur eine Ermäßigung anerkannt werden. Alle Sonderkonditionen gelten nicht an Feiertagen, Gastspielen, zu Premieren und Sonderveranstaltungen. Veranstaltungen, bei denen Ermäßigungen gewährt werden, werden in den Publikationen des Kabaretts bekannt gemacht. Im Serviceteil der Programmübersicht ist veröffentlicht, wer zum ermäßigungsberechtigten Personenkreis gehört. Die Ermäßigungsberechtigung sowie die ermäßigte Eintrittskarte sind beim Einlass zur Veranstaltung unaufgefordert vorzuzeigen. 

 

4. Zahlungsmittel

Der Verkauf von Eintrittskarten, Geschenkgutscheinen und Verkaufswaren erfolgt  gegen Barzahlung, mittels EC-Karte oder Geldkarte. 

Reservierte Eintrittskarten können auch durch Überweisung nach erfolgter Rechnungslegung an das Kabarett bezahlt werden. 

 

5. Vorverkauf

5.1. Vorverkauf in dem Verkaufsbüro

Der freie Vorverkauf in dem Verkaufsbüro beginnt für die Veranstaltungen mit der Bekanntgabe im Internet und in den kabaretteignen Publikationen. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn gilt der Kartenverkauf bzw. die Reservierung vorbehaltlich etwaiger Spielplanänderungen. Das Kabarett weist darauf hin, dass fuer den freien Vorverkauf durch bestehende Verpflichtungen, geschäftspolitische Entscheidungen und schriftliche Kartenbestellungen das Angebot begrenzt sein kann. Das Kabarett weist ferner darauf hin, dass bei einzelnen Veranstaltungen kein freier Kartenvorverkauf stattfindet oder bereits im Vorverkauf befindende Veranstaltungen für den freien Verkauf wieder gesperrt werden können. Dies wird für die jeweilige Veranstaltung in den Veröffentlichungen des Kabaretts angezeigt. Im übrigen kann bei zu erwartender starker Nachfrage die Kartenabgabe für eine Veranstaltung oder eine Serie von Veranstaltungen je Käufer begrenzt werden. Einzelheiten können durch gesonderten 

Aushang geregelt werden.
 

5.2. Telefonische Bestellungen

Mit Beginn des freien Vorverkaufs können Eintrittskarten auch telefonisch im Verkaufsbüro bestellt werden. Bestellte Karten müssen innerhalb von 4 Wochen nach Bestelleingang bzw. bis zum vereinbarten Abholtermin abgeholt, bzw. entsprechend der Rechnungslegung bezahlt sein. 

 

Bei Bestellungen über 10 Karten ist eine schriftliche Bestätigung der Bestellung notwendig. Fällt der vereinbarte Abholtermin auf den Veranstaltungstag müssen die Karten bis spätestens 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn im Verkaufsbüro abgeholt werden. 

 

5.3. Datenschutz

5.3.1. Das Theater ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern. Das Theater sichert zu, dass die erhobenen Daten nicht an Dritte weitergegeben werden.
 

5.3.2. Bei Eintrittskartenkauf über das Internet werden alle vom Kunden eingegebenen Daten bei der Übertragung automatisch verschlüsselt (SSL) und vertraulich behandelt.
 

6. Kartenreservierungen

6.1. Bearbeitung von Reservierungsanfragen  Reservierungsanfragen können telefonisch und schriftlich (per Brief, Fax, E-Mail oder Bestellmaske auf unseren Internetseiten) vorgenommen werden. Die Reservierungsanfragen werden für die veröffentlichten Veranstaltungen entgegengenommen und nach dem Posteingang bearbeitet. Wenn Eintrittskarten nicht reserviert werden können, erhält der Besteller eine entsprechende schriftliche Benachrichtigung. Bei nicht möglichen Reservierungsanfragen wird der Besteller telefonisch benachrichtigt. 

 

6.2. Zahlung

Sobald der geforderte Betrag innerhalb der in der Reservierungsbestätigung genannten Zahlungsfrist auf dem Konto des Kabaretts eingegangen ist bzw. im Verkaufsbüro bezahlt worden ist, werden die Karten dem Kunden auf eigene Gefahr auf dem Postweg zugesandt bzw. können bei Vereinbarung bis zum Veranstaltungstag, spätestens 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn, im Verkaufsbüro abgeholt werden. 

 

6.3. Rücktritt, Folgen verspäteter Zahlung

Der Kunde kann innerhalb der ihm mitgeteilten Reservierungsfrist durch schriftliche Mitteilung im Verkaufsbüro seine Reservierung zurücknehmen. 

Bei verspätetem Zahlungseingang oder nicht rechtzeitiger Bezahlung im Verkaufsbüro vergibt das Kabarett die Eintrittskarten anderweitig. Ein gezahlter Betrag (Kartenpreis ohne Rechnungsgebühr) wird erstattet. Die Eintrittskarten verlieren mit Beginn der jeweiligen Vorstellung ihre Gültigkeit. Eine Kartenrückgabe oder Tausch ist bis 24 Stunden vor dem Veranstaltungstermin im Verkaufsbüro möglich. Ein gezahlter Betrag (Kartenpreis ohne Rechnungsgebühr) wird erstattet. Eine Rücknahme am Veranstaltungstag erfolgt nur auf Kommission im Verkaufsbüro. 

 

7. Sonstige Regelungen

7.1. Kartenverlust

Für in Verlust geratene Eintrittskarten wird vom Kabarett grundsätzlich kein Ersatz  geleistet. Bei Kartenverlust stellt das Kabarett nur dann eine Ersatzkarte aus, wenn der Betreffende glaubhaft nachweisen kann, welche Karten er gekauft hat. Es gilt die Originalkarte vor der Ersatzkarte. 

 

7.2. Umtausch und Rücknahme von Karten

Es besteht kein Anspruch zur Rücknahme oder Umtausch von Karten und  Geschenkgutscheinen, ausgenommen die angesetzte Veranstaltung fällt aus. Insbesondere bleiben Änderungen innerhalb des Programms und Umbesetzungen (insbesondere von Darstellern und Musikern) vorbehalten und begründen keinen Anspruch zur Rücknahme oder Umtausch von Karten. 
 

7.3. Weitergabe von Eintrittskarten, Haftung für Preise Dritter

Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist nicht gestattet. Das Anbieten  bzw. Verkaufen von Eintrittskarten im Verkaufsbüro des Kabaretts ist nicht gestattet. Das Kabarett haftet den Besuchern gegenüber nicht für Leistungen und Preise von Reiseveranstaltern bzw. anderen Kartenanbietern. 

 

7.4. Geschenkgutscheine

Ein vom Kabarett verkaufter Geschenkgutschein hat die Gültigkeit von einem Jahr und kann im Verkaufsbüro des Kabarett gegen eine Eintrittskarte eingetauscht werden. Eine teilweise oder vollständige Aus- und Rückzahlung ist nicht möglich. übersteigt der Kartenpreis den Wert des Gutscheins ist er durch Zuzahlung auszugleichen. 
 

7.5. Ermäßigung, Sonderkonditionen, Bonuskarten

Das Kabarett gewährt in bestimmten Umfang und unter bestimmten Voraussetzungen Ermäßigung auf den Kartenpreis. Die Gültigkeit der Sonderkonditionen und Bonuskarten wird in den firmeneigenen Publikationen bekannt gegeben bzw. auf den Berechtigungsscheinen vermerkt. Ist kein Vermerk über die Gültigkeit vorhanden, gilt diese ausschließlich für eigene Programme. 
 

7.6. Veranstaltungsausfall, Veranstaltungsabbruch

Fällt eine Veranstaltung aus oder wird diese aus dem freien Kartenverkauf wieder herausgenommen, werden ein oder mehrere Ersatztermine angeboten. Können die angebotenen Ersatztermine nicht wahrgenommen werden oder ist kein Ersatztermin möglich, werden die Eintrittskarten zurückgekauft. Weitere Aufwendungen des Besuchers werden nicht ersetzt, es sei denn, das Kabarett hat den Vorstellungsausfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Der Anspruch ist innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung durch das Kabarett unter Vorlage oder Einsendung der 

Eintrittskarten nachzuweisen und bei dem Verkaufsbüro geltend zu machen. Erfolgt keine Benachrichtigung, dann gilt die Frist innerhalb von 14 Tagen nach dem ursprünglichen Veranstaltungstag. Ein Veranstaltungsabbruch begründet nur dann einen Anspruch des Besuchers auf Erstattung des bezahlten Kassenpreises, wenn der Abbruch in der ersten Hälfte der Veranstaltung erfolgt. Der Anspruch ist durch Vorlage oder Einsendung der Eintrittskarten nachzuweisen und innerhalb von 14 Tagen nach der Veranstaltung bei dem Verkaufsbüro geltend zu machen. 

 

7.7. Einlass nach Vorstellungsbeginn

Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher mit Rücksicht auf den Veranstaltungsverlauf zu einem durch das Einlasspersonal zu bestimmenden Zeitpunkt in den Zuschauerraum auf ihre bzw. bis zur Pause auch auf andere Plätze eingelassen werden. 

 

7.8. Sitzplätze

Der Besucher hat Anspruch auf den auf seiner Eintrittskarte aufgedruckten Platz. Ein Wechsel auf unbesetzte Plätze ist nur mit Zustimmung des Servicepersonals möglich. 

 

7.9. Speicherung von Daten

Das Kabarett ist berechtigt, die ihm durch die Reservierung bzw. den Verkauf von Karten bekannten personenbezogenen Daten zu speichern. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. 

 

8. Garderobe

8.1. Große Tragetaschen und andere sperrige Gegenstände dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden. Sie können beim Servicepersonal des Kabaretts zur Aufbewahrung abgegeben werden. Der Besucher erhält dafür eine Garderobenmarke. Als Garderobenstücke gelten auch Gegenstände, deren Aufbewahrung in der Garderobe üblich ist (Handtaschen, Aktenmappen etc.). Tiere sowie gefährliche Gegenstände dürfen weder in den Zuschauerraum mitgenommen werden, noch werden sie in der Garderobe aufbewahrt. 

Dass Servicepersonal händigt die Garderobe bei Vorlage der Garderobenmarke und ohne Nachprüfen der Berechtigung aus.  

 

8.2. Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Garderobenstücke sind dem Servicepersonal unverzüglich anzuzeigen. 

 

8.3. Soweit durch die Verletzung der Aufbewahrungspflicht ein Schaden entsteht, wird durch die Versicherung Ersatz geleistet. Die Entscheidung darüber obliegt allein der Versicherung. Die Versicherungsbedingungen werden durch Aushang an den, Garderoben bekannt gemacht. Wurde die Aufbewahrungspflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, leistet das Kabarett direkt Ersatz. Für in den Garderobengegenständen befindliche Sachen und Bargeld wird keine Haftung übernommen. Die Abgabe und Aufbewahrung dieser Gegenstände geschieht auf eigene Gefahr des Besuchers. 
 

8.4. Bei Verlust der Garderobenmarke (Metallmarke) kann der Gast erst nachdem alle anderen Gäste ihre Garderobe abgeholt haben, durch Identifizierung seine Garderobe in Empfang nehmen. Gleichzeitig sind 5,00 Ä für die Ersatzanschaffung der Garderobenmarke zu zahlen. Bei Wieder finden der Garderobenmarke wird das Geld, soweit noch keine Ersatzmarke angefertigt wurde, zurück erstattet. 
 

8.5. Bei Veranstaltung im 1.OG (Club Charlotte) besteht keine beaufsichtigte Garderobe. Für Verlust der Garderobe besteht hier keine Haftung von Seiten des Kabaretts.
 

9. Fundsachen

Es wird gebeten, Gegenstände aller Art, die in den Räumen des Kabaretts gefunden werden, beim Servicepersonal abzugeben. Den Verlust von Gegenständen teilt der Besucher dem Servicepersonal mit. 
 

10. Bild- und/oder Tonaufnahmen

Bild- (Film oder Video), Tonaufzeichnungen und das Fotografieren während der  Veranstaltungen sind aus urheberrechtlichen Gründen verboten. Auch für zum privaten Gebrauch bestimmte Aufzeichnungen sind keine Ausnahmen zugelassen. Für die unbefugte Aufnahme ist unabhängig von der eventuellen Pflicht zum Schadensersatz eine Strafe von 1.000,00 Ä zu zahlen. Zuwiderhandlungen erfüllen den Straftatbestand des Hausfriedensbruches und ziehen entsprechende Rechtsfolgen nach sich. Das Kabarett weist darauf hin, dass bei einzelnen Veranstaltungen Bildaufnahmen hergestellt werden. Während ihrer Erstellung kann es zu Sichtbeeinträchtigungen für den Besucher kommen. Die betroffenen Veranstaltungen können im Verkaufsbüro erfragt werden. 
 

11. Gastronomie / Verzehr

Es ist im Kabarett nicht gestattet mitgebrachte Getränke und Speisen zu konsumieren.
 

12. Rauchen

Im gesamten Gebäude des Kabaretts (der Charlottenstr. 31) besteht seit dem 01.01.2008  lt. Nichtraucherschutzgesetz Rauchverbot. Das Rauchen ist nur auf der Seite Charlottenstraße des Hauses gestattet oder bei Hofbespielung im Hof des Kabaretts. 
 

11. Hausrecht

Das Personal des Kabaretts ist berechtigt Besucher aus dem Haus zu weisen, wenn andere Besucher durch sie belästigt werden. Ebenfalls können Besucher aus den laufenden Vorstellungen gewiesen werden, wenn sie diese erheblich sören. Dies gilt insbesondere, wenn Besucher gegen das Verbot von Ton-, Bild- oder Tonbildaufnahmen (Ziffer 10) verstoßen.

 

 

Diese Geschäftsbedingungen treten am 01. Januar 2018 in Kraft .
Potsdamer Kabarett Obelisk e.V.

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