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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Potsdamer Kabarett Obelisk e.V.           
1. Geltungsbereich
1.1. Die allgemeinen Geschaeftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem  Potsdamer Kabarett Obelisk e.V. (im Folgenden Kabarett genannt) und Ihren Besuchern und sind Bestandteil des Vertrages zwischen ihnen. 

1.2. Die allgemeinen Geschaeftsbedingungen gelten fuer die Veranstaltungen des Kabaretts  bzw. fuer Gemeinschaftsveranstaltungen mit anderen Partnern. Insoweit gelten sie ausschliesslich. 
Sie gelten nicht fuer Veranstaltungen Dritter in den Raeumen des Kabaretts.

2. Oeffnungszeiten
2.1. Die Kartenkasse des Kabaretts hat immer 2 Stunden vor Veranstaltungsbeginn bis zum  Veranstaltungsbeginn geoeffnet laut gueltigem Spielplan.
 
2.2. An Spielfreien Tagen kein Kartenverkauf.

3. Eintrittspreise
Fuer die Veranstaltungen des Kabaretts gibt es verschiedene Preise.
Die Zuordnung einer Veranstaltung zu den einzelnen  Preisen, Sonderpreisen etc. wird in den Publikationen des Kabaretts bekannt 
gegeben. Ermaessigungen, Rabatte, Boni o.ae. werden ausschliesslich durch das Kabarett  gewaehrt. Es kann immer nur eine Ermaessigung anerkannt werden. Alle Sonderkonditionen gelten nicht an Feiertagen, Gastspielen, zu Premieren und Sonderveranstaltungen. 
Veranstaltungen, bei denen Ermaessigungen gewaehrt werden, werden in den  Publikationen des Kabaretts bekannt gemacht. Im Serviceteil der Programmuebersicht ist veroeffentlicht, wer zum ermaessigungsberechtigten Personenkreis gehoert. Die Ermaessigungsberechtigung sowie die ermaessigte Eintrittskarte sind beim Einlass zur Veranstaltung unaufgefordert vorzuzeigen. 

4. Zahlungsmittel
Der Verkauf von Eintrittskarten, Geschenkgutscheinen und Verkaufswaren erfolgt  gegen Barzahlung, mittels EC-Karte oder Geldkarte. 
Reservierte Eintrittskarten koennen auch durch ‹berweisung nach erfolgter  Rechnungslegung an das Kabarett bezahlt werden. 

5. Vorverkauf
5.1. Vorverkauf in dem Verkaufsbuero
Der freie Vorverkauf in dem Verkaufsbuero beginnt fuer die Veranstaltungen mit der  Bekanntgabe im Internet und in den kabaretteignen Publikationen. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn gilt der Kartenverkauf bzw. die Reservierung vorbehaltlich etwaiger Spielplanaenderungen. Das Kabarett weist darauf hin, dass fuer den freien Vorverkauf durch bestehende Verpflichtungen, geschaeftspolitische Entscheidungen und schriftliche Kartenbestellungen das Angebot begrenzt sein kann. Das Kabarett weist ferner darauf hin, dass bei einzelnen Veranstaltungen kein freier Kartenvorverkauf stattfindet oder bereits im Vorverkauf befindende Veranstaltungen fuer den freien Verkauf wieder gesperrt werden koennen. Dies wird fuer die jeweilige Veranstaltung in den Veroeffentlichungen des Kabaretts angezeigt. Im ‹brigen kann bei zu erwartender starker Nachfrage die Kartenabgabe fuer eine Veranstaltung oder eine Serie von Veranstaltungen je Kaeufer begrenzt werden. Einzelheiten koennen durch gesonderten 
Aushang geregelt werden.

5.2. Telefonische Bestellungen
Mit Beginn des freien Vorverkaufs koennen Eintrittskarten auch telefonisch im Verkaufsbuero bestellt werden. Bestellte Karten muessen innerhalb von 4 Wochen nach Bestelleingang bzw. bis zum vereinbarten Abholtermin abgeholt, bzw. entsprechend der Rechnungslegung bezahlt sein. 

1 Tag nach Ablauf des vereinbarten Abholtermines werden nicht abgeholte oder nicht  bezahlte Reservierungen im System geloescht. Bei Bestellungen ueber 10 Karten ist eine schriftliche Bestaetigung der Bestellung notwendig. Faellt der vereinbarte Abholtermin 
auf den Veranstaltungstag muessen die Karten bis spaetestens 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn im Verkaufsbuero abgeholt werden. 

5.3. Datenschutz
5.3.1. Das Theater ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern. Das Theater sichert zu, dass die erhobenen Daten nicht an Dritte weitergegeben werden.

5.3.2. Bei Eintrittskartenkauf über das Internet werden alle vom Kunden eingegebenen Daten bei der Übertragung automatisch verschlüsselt (SSL) und vertraulich behandelt.

6. Kartenreservierungen
6.1. Bearbeitung von Reservierungsanfragen  Reservierungsanfragen koennen telefonisch und schriftlich (per Brief, Fax, E-Mail oder Bestellmaske auf unseren Internetseiten) vorgenommen werden. Die Reservierungsanfragen werden fuer die veroeffentlichten Veranstaltungen entgegengenommen und nach dem Posteingang bearbeitet. Wenn Eintrittskarten nicht reserviert werden koennen, erhaelt der Besteller eine entsprechende schriftliche 
Benachrichtigung. Bei nicht moeglichen Reservierungsanfragen wird der Besteller telefonisch benachrichtigt. 

6.2. Zahlung
Sobald der geforderte Betrag innerhalb der in der Reservierungsbestaetigung genannten Zahlungsfrist auf dem Konto des Kabaretts eingegangen ist bzw. im Verkaufsbuero bezahlt worden ist, werden die Karten dem Kunden auf eigene Gefahr auf dem Postweg zugesandt bzw. koennen bei Vereinbarung bis zum Veranstaltungstag, spaetestens 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn, im Verkaufsbuero abgeholt werden. 

6.3. Ruecktritt, Folgen verspaeteter Zahlung
Der Kunde kann innerhalb der ihm mitgeteilten Reservierungsfrist durch schriftliche  Mitteilung im Verkaufsbuero seine Reservierung zuruecknehmen. 
Bei verspaetetem Zahlungseingang oder nicht rechtzeitiger Bezahlung im Verkaufsbuero  vergibt das Kabarett die Eintrittskarten anderweitig. Ein gezahlter Betrag (Kartenpreis ohne Rechnungsgebuehr) wird erstattet. Die Eintrittskarten verlieren mit Beginn der jeweiligen Vorstellung ihre Gueltigkeit. Eine Kartenrueckgabe oder Tausch ist bis 24 Stunden vor dem Veranstaltungstermin im Verkaufsbuero moeglich. Ein gezahlter Betrag (Kartenpreis ohne Rechnungsgebuehr) wird erstattet. Eine Ruecknahme am Veranstaltungstag erfolgt nur auf Kommission im Verkaufsbuero. 

7. Sonstige Regelungen
7.1. Kartenverlust
Fuer in Verlust geratene Eintrittskarten wird vom Kabarett grundsaetzlich kein Ersatz  geleistet. Bei Kartenverlust stellt das Kabarett nur dann eine Ersatzkarte aus, wenn der Betreffende glaubhaft nachweisen kann, welche Karten er gekauft hat. Es gilt die Originalkarte vor der Ersatzkarte. 

7.2. Umtausch und Ruecknahme von Karten
Es besteht kein Anspruch zur Ruecknahme oder Umtausch von Karten und  Geschenkgutscheinen, ausgenommen die angesetzte Veranstaltung faellt aus. Insbesondere bleiben ƒnderungen innerhalb des Programms und Umbesetzungen (insbesondere von Darstellern und Musikern) vorbehalten und begruenden keinen Anspruch zur Ruecknahme oder Umtausch von Karten. 

7.3. Weitergabe von Eintrittskarten, Haftung fuer Preise Dritter
Der gewerbsmaessige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist nicht gestattet. Das Anbieten  bzw. Verkaufen von Eintrittskarten im Verkaufsbuero des Kabaretts ist nicht gestattet. Das Kabarett haftet den Besuchern gegenueber nicht fuer Leistungen und Preise von  Reiseveranstaltern bzw. anderen Kartenanbietern. 

7.4. Geschenkgutscheine
Ein vom Kabarett verkaufter Geschenkgutschein hat die Gueltigkeit von einem Jahr  und kann im Verkaufsbuero des Kabarett gegen eine Eintrittskarte eingetauscht werden. Eine teilweise oder vollstaendige Aus- und Rueckzahlung ist nicht moeglich. ‹bersteigt der Kartenpreis den Wert des Gutscheins ist er durch Zuzahlung auszugleichen. 

7.5. Ermaessigung, Sonderkonditionen, Bonuskarten
Das Kabarett gewaehrt in bestimmten Umfang und unter bestimmten Voraussetzungen  Ermaessigung auf den Kartenpreis. Die Gueltigkeit der Sonderkonditionen und Bonuskarten wird in den firmeneigenen Publikationen bekannt gegeben bzw. auf den Berechtigungsscheinen vermerkt. Ist kein Vermerk ueber die Gueltigkeit vorhanden, gilt diese ausschliesslich fuer eigene Programme. 

7.6. Veranstaltungsausfall, Veranstaltungsabbruch
Faellt eine Veranstaltung aus oder wird diese aus dem freien Kartenverkauf wieder  herausgenommen, werden ein oder mehrere Ersatztermine angeboten. Koennen die angebotenen Ersatztermine nicht wahrgenommen werden oder ist kein Ersatztermin moeglich, werden die Eintrittskarten zurueckgekauft. Weitere Aufwendungen des Besuchers werden nicht ersetzt, es sei denn, das Kabarett hat den Vorstellungsausfall vorsaetzlich oder grob fahrlaessig verursacht. Der Anspruch ist innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung durch das Kabarett unter Vorlage oder Einsendung der 
Eintrittskarten nachzuweisen und bei dem Verkaufsbuero geltend zu machen. Erfolgt keine Benachrichtigung, dann gilt die Frist innerhalb von 14 Tagen nach dem urspruenglichen Veranstaltungstag. 
Ein Veranstaltungsabbruch begruendet nur dann einen Anspruch des Besuchers auf Erstattung des bezahlten Kassenpreises, wenn der Abbruch in der ersten Haelfte der Veranstaltung erfolgt. Der Anspruch ist durch Vorlage oder Einsendung der Eintrittskarten nachzuweisen und innerhalb von 14 Tagen nach der Veranstaltung bei dem Verkaufsbuero geltend zu machen. 

7.7. Einlass nach Vorstellungsbeginn
Nach Beginn einer Veranstaltung koennen Besucher mit Ruecksicht auf den Veranstaltungsverlauf zu einem durch das Einlasspersonal zu bestimmenden Zeitpunkt in den Zuschauerraum auf ihre bzw. bis zur Pause auch auf andere Plaetze eingelassen werden. 

7.8. Sitzplaetze
Der Besucher hat Anspruch auf den auf seiner Eintrittskarte aufgedruckten Platz. Ein  Wechsel auf unbesetzte Plaetze ist nur mit Zustimmung des Servicepersonals moeglich. 

7.9. Speicherung von Daten
Das Kabarett ist berechtigt, die ihm durch die Reservierung bzw. den Verkauf von  Karten bekannten personenbezogenen Daten zu speichern. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. 

8. Garderobe
8.1. Fuer die Aufbewahrung der Garderobe wird eine Gebuehr erhoben. Maentel, dicke Jacken,  Schirme, Rucksaecke, Stoecke (mit Ausnahme von Gehhilfen), grosse Tragetaschen und andere sperrige Gegenstaende duerfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden. Sie koennen beim Servicepersonal des Kabaretts zur Aufbewahrung abgegeben werden. Der Besucher erhaelt dafuer eine Garderobenmarke. Als Garderobenstuecke gelten auch Gegenstaende, deren Aufbewahrung in der Garderobe ueblich ist (Handtaschen, Aktenmappen etc.). Tiere sowie gefaehrliche Gegenstaende duerfen weder in den Zuschauerraum mitgenommen werden, noch werden sie in der Garderobe aufbewahrt. 
Dass Servicepersonal haendigt die Garderobe bei Vorlage der Garderobenmarke und ohne Nachpruefen der Berechtigung aus. 

8.2. Vertauschte, beschaedigte oder abhanden gekommene Garderobenstuecke sind dem  Servicepersonal unverzueglich anzuzeigen. 

8.3. Soweit durch die Verletzung der Aufbewahrungspflicht ein Schaden entsteht, wird durch die Versicherung Ersatz geleistet. Die Entscheidung darueber obliegt allein der Versicherung. Die Versicherungsbedingungen werden durch Aushang an den,Garderoben bekannt gemacht. Wurde die Aufbewahrungspflicht vorsaetzlich oder grob fahrlaessig verletzt, leistet das Kabarett direkt Ersatz. Fuer in den Garderobengegenstaenden befindliche Sachen und Bargeld wird keine Haftung uebernommen. Die Abgabe und Aufbewahrung dieser Gegenstaende geschieht auf eigene Gefahr des Besuchers. 

8.4. Bei Verlust der Garderobenmarke (Metallmarke) kann der Gast erst nachdem alle anderen Gaeste ihre Garderobe abgeholt haben, durch Identifizierung seine Garderobe in Empfang nehmen. Gleichzeitig sind 5,00 Ä fuer die Ersatzanschaffung der Garderobenmarke zu zahlen. Bei Wieder finden der Garderobenmarke wird das Geld, soweit noch keine Ersatzmarke angefertigt wurde, zurueck erstattet. 

8.5. Bei Veranstaltung im 1.OG (Club Charlotte) besteht keine beaufsichtigte Garderobe. Fuer Verlust der Garderobe besteht hier keine Haftung von Seiten des Kabaretts.

9. Fundsachen
Es wird gebeten, Gegenstaende aller Art, die in den Raeumen des Kabaretts gefunden werden, beim Servicepersonal abzugeben. Den Verlust von Gegenstaenden teilt der Besucher dem Servicepersonal mit. 

10. Bild- und/oder Tonaufnahmen
Bild- (Film oder Video), Tonaufzeichnungen und das Fotografieren waehrend der  Veranstaltungen sind aus urheberrechtlichen Gruenden verboten. Auch fuer zum privaten Gebrauch bestimmte Aufzeichnungen sind keine Ausnahmen zugelassen. Fuer die unbefugte Aufnahme ist unabhaengig von der eventuellen Pflicht zum Schadensersatz eine Strafe von 1.000,00 Ä zu zahlen. Zuwiderhandlungen erfuellen den Straftatbestand des Hausfriedensbruches und ziehen entsprechende Rechtsfolgen nach sich. Das Kabarett weist darauf hin, dass bei einzelnen Veranstaltungen Bildaufnahmen hergestellt werden. Waehrend ihrer Erstellung kann es zu Sichtbeeintraechtigungen fuer den Besucher kommen. Die betroffenen Veranstaltungen koennen im Verkaufsbuero erfragt werden. 

11. Gastronomie / Verzehr
Es ist im Kabarett nicht gestattet mitgebrachte Getraenke und Speisen zu konsumieren.

12. Rauchen
Im gesamten Gebaeude des Kabaretts (der Charlottenstr. 31) besteht seit dem 01.01.2008  lt. Nichtraucherschutzgesetz Rauchverbot. Das Rauchen ist nur auf der Seite Charlottenstrasse des Hauses gestattet oder bei Hofbespielung im Hof des Kabaretts. 

11. Hausrecht
Das Personal des Kabaretts ist berechtigt Besucher aus dem Haus zu weisen, wenn  andere Besucher durch sie belaestigt werden. Ebenfalls koennen Besucher aus den laufenden Vorstellungen gewiesen werden, wenn sie diese erheblich stoeren. Dies gilt insbesondere, wenn Besucher gegen das Verbot von Ton-, Bild- oder Tonbildaufnahmen (Ziffer 10) verstossen.



Diese Geschaeftsbedingungen treten am 01. Januar 2018 in Kraft .
Potsdamer Kabarett Obelisk e.V.


Satire Theater Potsdam
Kabarett Obelisk e.V.
Charlottenstraße. 31
14467 Potsdam

Kontakt

0331 - 291069 (Karten)
0331-2000467 (Büro)
www.kabarett-potsdam.de

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